Fachassistent*in Eingangszone im SGB II im Jobcenter Kreis Segeberg (m/w/d)
EG 7 TVöD-VKA
Teilzeit (19,5 bis 29 Stunden)
Norderstedt, Kaltenkirchen, Bad Segeberg
Der Kreis Segeberg liegt als Teil der Metropolregion Hamburg verkehrsgünstig inmitten von Schleswig-Holstein zwischen Nord- und Ostsee und ist ein verlässlicher Arbeitgeber für rund 1.100 Mitarbeiter*innen.
Der Kreis Segeberg und die Agentur für Arbeit erfüllen die gesetzlichen Aufgaben zur Integration von Langzeitarbeitslosen nach dem SGB II in einer gemeinsamen Einrichtung, dem Jobcenter Kreis Segeberg, an drei Standorten (Bad Segeberg, Norderstedt, Kaltenkirchen). Wir sind ein dienstleistungsorientierter und moderner Träger für Sozialleistungen, unser Motto lautet: ,,Gute Arbeit. Für Menschen.". Aktuell besteht Bedarf an mehreren Fachassistent*innen Eingangszone im Bereich SGB II an den Standorten Bad Segeberg, Kaltenkirchen und Norderstedt.
Ihre Aufgaben:
- Sie übernehmen die Kund*innensteuerung im Haus, erläutern allgemeine Anliegen und beantworten Kurzanliegen bei unterminierten Vorsprachen.
- Bei Bedarf geben Sie die notwendigen Unterlagen (z. B. Antragsunterlagen und Vordrucke) aus.
- Sie erfassen und aktualisieren die Daten der Kund*innen in den IT-Verfahren.
- Sie unterstützen Kund*innen bei der Online-Terminierung und Nutzung von jobcenter.digital.
- Außerhalb der Öffnungszeiten der Dienststelle übernehmen Sie administrative Tätigkeiten (z. B. Postbearbeitung und E-Mail-Steuerung, Daleb-Bearbeitung, Bearbeitung von Auskunftersuchen, Listenbearbeitung aus dem Leistungsbereich, Ausstattung der Wartezonen und Bestellungen etc.).
Kurzum: Sie sind das Gesicht des Jobcenters und repräsentieren mit Ihrer freundlichen und hilfsbereiten Kund*innenansprache unser Haus!
Aufgrund der Aufgabenstellung ist die Tätigkeit vorrangig während der Öffnungszeiten des Jobcenters in Präsenz auszuüben.
Ihr Profil:
- eine abgeschlossene Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten oder
- das Bestehen einer Ausnahme von dem Prüfungserfordernis (gemäß § 29a Absatz 7 TVÜ oder Punkt 7 Absatz 5 der grundsätzlichen Eingruppierungsregelungen zur Entgeltordnung VKA; von der Ausbildungs- und Prüfungspflicht sind Beschäftigte befreit mit einer mindestens 20-jährigen Berufserfahrung bei einem Arbeitgeber, der vom Geltungsbereich des TVöD oder eines vergleichbaren Tarifvertrags erfasst wird oder bei einem anderen öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber) oder
- eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung im kaufmännischen oder Bürobereich und
- stellenspezifische Berufserfahrung aus dem Umfeld öffentliche Verwaltung, Sozialversicherung, Recht, Finanz- und Rechnungswesen oder Betriebswirtschaft
- mindestens zwei Jahre Berufserfahrung im erlernten Beruf
und darüber hinaus idealerweise
- ein auf Wertschätzung und Respekt basierendes Menschenbild
- sorgfältige und termingerechte Arbeitsergebnisse auch unter Zeitknappheit
- hohe Kund*innenorientierung und Servicebereitschaft
- zielgerichtete Zusammenarbeit mit Ihren Kolleg*innen
Unser Angebot:
sicherer Arbeitsplatz
festes Monatsgehalt
moderne Büroausstattung
Zuschuss Fahrrad/ÖPNV-Ticket
Fort-/Weiterbildungsangebote
Firmenfitness/psych. Beratung
flexible Arbeitszeiten/mobiles Arbeiten
Kinder-/Pflegenotfallbetreuung